Schuldenbereinigung und Verbraucherinsolvenzverfahren für Mittellose
Zu einem wahren Boom hat sich die mit der Insolvenzrechtsreform eingeführte Möglichkeit der kompletten Schuldenbefreiung durch ein Verbraucherinsolvenz- und anschließendes Restschuldbefreiungsverfahren entwickelt, seit zum 1.12.2001 die Stundung der Verfahrenskosten für Mittellose eingeführt wurde.
Dem zur Erlangung der Restschuldbefreiung zwangsläufig vorgeschalteten Insolvenzverfahren ist aber wiederum zwingend ein Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung vorgeschaltet. Diesen Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung können Sie allein unternehmen, in jedem Fall müssen Sie aber, zusammen mit dem Insolvenzantrag, der wiederum auf den hierzu vorgeschriebenen Formularen zu stellen ist, die Bescheinigung über das Scheitern dieses Versuchs von einer geeigneten Person oder Stelle einreichen. Geeignete Stellen haben eine entsprechende Genehmigung von der zuständigen Behörde ihres Landes, in Berlin von der Senatsverwaltung für Soziales. Geeignete Personen sind jedenfalls alle Rechtsanwälte.
Fallen Sie auf keinen Fall auf die Praxis übler Geschäftemacher herein, die nur mit Ihrer Not Geld verdienen wollen!
Seriöse Schuldnerberatung kostet Sie nichts! In den meisten Gerichtsbezirken erhalten Sie für den Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung Beratungshilfe. Wenn Sie einen Beratungshilfebereichtigungsschein in Händen halten, dürfen Rechtsanwälte nur eine Eigenbeteiligung von 10,00 € verlangen. Verlangt ein Anwalt mehr, gehen Sie zu einem anderen!
Die Rechtsanwaltskanzlei Walzel führt für Sie den Versuch zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung nur durch, wenn Sie einen entsprechenden Beratungshilfeberechtigungsschein, den Sie bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht erhalten, vorlegen können. Lokale oder regionale Begrenzungen bestehen nur für den Zuständigkeitsbereich des Amtsgerichts Köpenick. Personen, die in diesem Zuständigkeitsbereich wohnen können grundsätzlich nicht durch mich vertreten werden. Ansonsten bestehen keine lokalen oder regionalen Begrenzungen. Sie können sich aus der gesamten Bundesrepublik an mich wenden.
Eine Vertretung im Verbraucherinsolvenzverfahren ist nahezu immer überflüssig und wird daher von mir grundsätzlich nur dann angeboten, wenn erhebliche Schwierigkeiten mit einzelnen Gläubigern (Forderungen aus vorsäztlicher unerlaubter Handlung), dem Treuhänder oder dem Insolvenzgericht auftreten.