[Willkommen] [Zur Person] [Schwerpunkte der Beratung] [Jobs]

Beratung im Vorfeld einer Insolvenz

Beratung bei der Insolvenzantragstellung

Begleitung im Insolvenzverfahren

Insolvenzplanverfahren zur Sanierung eines Unternehmens

Eigenverwaltung

Schuldnerberatung und Verbraucherinsolvenz

Referenzen

News

Was kostet die anwaltliche Beratung?

So finden Sie uns

Kontaktformular

Links

Impressum und Angaben gem. § 6 TDG

Jobs
 
Die Devise der Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel lautet: Man kann nie zuviel qualifizierte und fähige Mitarbeiter sowie nie zu wenig unqualifizierte und unfähige Mitarbeiter haben!
 
Wenn Sie sich für eine solche qualifizierte, fähige und zum vollen Einsatz bereite Person, egal ob weiblich oder männlich halten und das auch durch entsprechende Zeugnisse belegen können, sind Sie herzlich eingeladen, Ihre aussagekräftigen Bewerbunsunterlagen einzureichen.
 
Ihre Bewerbung richten Sie bitte entweder schriftlich an die im Impressum angegebene Anschrift oder per e-mail an die nachfolgende e-mail-Adresse:

 Bewerbung

Allgemein gilt für alle Bewerbungen Folgendes:
 
Wird eine Bewerbung nach einer ersten Prüfung als aussichtsreich eingestuft, erhalten Sie die Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsgespräch.
Kommen im Ergebnis dieses Gesprächs beide Seiten zu der Einschätzung, daß man sich gerne näher kennenlernen würde, wird Ihnen ein mindestens zwei Wochen, maximal zwei Monate langes Praktikum angeboten. Das Praktikum ist ein Angebot, kein Zwang! Es kann daher von beiden Seiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen beendet werden.
Während des Praktikums wird ein Entgelt nicht gezahlt. Fahrtkosten werden erstattet, wenn keine andere Stelle diese Kosten übernimmt.
Nach Beendigung des Praktikums gibt es eine Schlußbesprechung. Sofern beide Seiten dabei zu der Einschätzung gelangen, daß sie die Zusammenarbeit gerne weiter fortsetzen würden, werden die Details einer solchen Zusammenarbeit verhandelt.


Rechtsanwältin / Rechtsanwalt als freier Mitarbeiter

Wer als Rechtsanwalt arbeiten will, der will, nach der Auffassung von Herrn Rechtsanwalt Walzel, auch diesen Freiberuflerberuf möglichst frei ausüben.
Dies bedeutet den Ausschluß irgendeines Arbeitsverhältnisses mit Anwälten, aber auch ein Maximum an Freiheit und ein Minimum an Vorgaben bei der Zusammenarbeit. Dem korrespondiert wiederum ein hohes Maß an Verantwortung vom ersten Tag an, aber auch die Möglichkeit zeitnah eine partnerschaftliche Verbindung eingehen zu können.
Auch wenn Noten nicht alles sind, so sollten Bewerber doch berücksichtigen, daß die Erfahrung lehrt, daß Juristen, die nicht mindestens befriedigende Examina aufweisen können, in aller Regel nicht in der Lage sind die Anforderungen an Qualität und Quantität der verlangten Arbeit zu erfüllen.

[zurück]


Rechtsreferendarinnen / Rechtsreferendare

Besonders willkommen sind Bewerbungen von Referendaren, die eine oder mehrere Stationen in der Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel ausgebildet werden wollen.
Hier entfällt natürlich das vorhergehende Praktikum.
Bevorzugt werden aber selbstredend Bewerbungen von Referendaren, die sich auch nach ihrer Ausbildung vorstellen können, in der einen oder anderen Form bei der Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel mitzuarbeiten. Immerhin ist der nicht geringe Aufwand bei der Anwaltsausbildung nichts, was man nur aus Gutwilligkeit auf sich nimmt.

[zurück]


Warteschleifenreferendar(e)innen

Willkommen sind auch die Bewerbungen von Juristen mit erstem Staatsexamen, die die Zeit bis zum Antritt der Referendarzeit, mit ersten Berufserfahrungen überbrücken wollen.
Nach aller Erfahrung ist dies mit die beste Methode, um sich, ggf. auch längerfristig kennenzulernen und später vielleicht sogar dauerhaft beruflich zusammenzuarbeiten.

[zurück]


Student(inn)en

Ein hoher Bedarf besteht immer an der Mitarbeit von Student(inn)en, die zumindest die Zwischenprüfung bestanden haben.
Ihre Bewerbungen sind daher ebenfalls ganz besonders willkommen.

[zurück]


Sekretär(in), Rechtsanwaltsfachangestellte(r)

Eine gute Sekretär(in) oder eine gute Rechtsanwaltsfachangestellte(r) sind so selten wie Juristen mit Prädikatsexamen, dementsprechend sind auch die Bewerbungen qualfizierter Personen auf eine solche Stelle, die sich voll einbringen wollen und sicher sind die entsprechenden Voraussetzungen im Praktikum nachweisen zu können, herzlich willkommen.

[zurück]


Telefonist(in), Bürohilfskraft

Ein Bürobetrieb erfordert auch geringer qualifiziertes Personal, weswegen wir auch für die Bewerbungen anderer fleißiger Helfer offen sind.
Freilich sollte nicht übersehen werden, daß der Bedarf an solchem Personal mehr nach der Fluktuation, die in diesem Bereich hoch ist, als nach der Zahl der Arbeitsplätze bemessen ist.

[zurück]


Azubi Rechtsanwaltsfachangestellte(r)

Die Ausbildung zur/zum Rechtsanwaltsfachangestellte(n) ist für den Ausbilder ausgesprochen zeitraubend, weswegen hier nur außerordentlich qualifizierte und engagierte junge Menschen eine entsprechende Ausbildungschance erhalten. D.h. Absolventen, egal welcher Schulart, dürfen in ihrem Abschlußzeugnis in Deutsch und Geschichte keine schlechtere Note als 2 haben, müssen sich einem kleinen Test im Rahmen des Vorstellungsgesprächs stellen und vor Abschluß des Ausbildungsvertrages ein mindestens dreimonatiges Praktikum absolvieren.
Wer also den Ausbildungsbeginn im September anstrebt, muß spätestens am 1.6. sein Praktikum beginnen. Wer den Ausbildungsbeginn im März anstrebt, muß spätestens am 1.12. sein Praktikum antreten.

[zurück]