Sofortige Restschuldbefreiung
Herrn Rechtsanwalt Walzel ist es in einem Insolvenzverfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg gelungen, für den vorher schon im Gesamtvollstreckungsverfahren gewesenen Schuldner, sofort mit Beendigung des Insolvenzverfahrens, nach insgesamt einem Jahr Dauer, die komplette Restschuldbefreiung zu erreichen. Möglich ist das nur für Personen, die vor dem Insolvenzverfahren schon ein eröffnetes Gesamtvollstreckungsverfahren in den neuen Bundesländern oder Berlin-Ost durchlaufen haben.
Geplante Abschaffung des Verbraucherinsolvenzverfahrens für Mittellose
Den Ländern wird das Verbraucherinsolvenzverfahren zu teuer, weswegen ein Diskussionsentwurf zur Änderung der Insolvenzordnung die Abschaffung der Stundung der Verfahrenskosten für Mittellose und damit die Sperre des Insolvenzverfahrens für sie vorsieht.