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Die folgenden Links sollen Anregung und Entspannung zugleich sein. Sehen Sie selbst:
  • Gesetzestext Insolvenzordnung
  • Bekanntmachungen zu Insolvenzverfahren in Deutschland
    Dies ist die offizielle Website, auf der alle veröffentlichungspflichtigen Bekanntmachungen in allen Insolvenzverfahren veröffentlich werden. Sie können hier beispielhaft und getrennt nach Bundesländern und Gerichten einsehen, welche Daten bei einem Insolvenzverfahren über Sie veröffentlicht werden. Gläubiger können hier auch nach aktuellen Veröffentlichungen zu bestimmten Insolvenzverfahren recherchieren.
     
    Die auf dieser Website veröffentlichten Daten und Beschlüsse von Insolvenzgerichten werden nach 14 Tagen von dieser Website gelöscht. Allerdings sind die Daten bis dahin für jedermann zugänglich und sicherlich schon in dutzenden anderer Websites, wie etwa der der Schufa, gespeichert.
  • Schuldenratgeber der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung
    Der Link auf diese Website der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG SB) enthält viele gute Hinweise, Musterschreiben für Schuldner an ihre Gläubiger, eine aktuelle Pfändungstabelle, die notwendigen Antragsformulare für einen Verbraucherinsolvenzantrag und weiterführende Adressen und Links, die für eine Bewältigung oder erste Information einer Verschuldungssituation sehr hilfreich sein können, wenn Sie keinen Anwalt beauftragen wollen.
     
    Berücksichtigen Sie bitte immer, daß Ihnen, als natürliche Person, also als Mensch, für den Fall, daß Sie keine ausreichenden eigenen Mittel haben, immer die Möglichkeit der Beratungshilfe offen steht. Seriöse Schuldnerberatung kostet Sie in einem Fall, in dem Sie dem Anwalt einen Beratungshilfeberechtigungsschein von Ihrem Amtsgericht vorlegen, nie mehr als 10,00 €!
  • Erläuterungen zur Beratungshilfe
    Die Website des Landes Brandenburg enthält - für ganz Deutschland gültige - Hinweise zur Berechtigung auf Beratungshilfe.
  • Berliner Amtsgerichte und Beratungshilfehinweise
    Auf dieser Website der Senatsverwaltung für Justiz finden sich Hinweise für Berliner Bürger zur Beratungshilfeberechtigung und der Antragstellung sowie auf die Orte, an denen sich die jeweils zuständigen Amtsgericht befinden.