Begleitung im Insolvenzverfahren
Wenn Sie als Geschäftsführer einer GmbH mit der Insolvenzantragstellung den Betrieb aufgeben oder aber im Rahmen einer übertragenden Sanierung ein Unternehmen mit dem gleichen Betrieb, aber einem neuen Rechtsträger fortsetzen wollen, dann wird eine Begleitung durch einen rechtlichen Berater im eröffneten Insolvenzverfahren über die alte Gesellschaft wohl kaum sinnvoll sein. Das kostet eigentlich nur Geld, das Sie besser für Investitionen in den neuen Betrieb oder den ersten Urlaub mit der Familie seit 5 Jahren investieren können und sollten.
Die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in solchen Fällen dann eher die Zeit des Rechtsanwalts Walzel als Strafverteidiger oder Zivilanwalt zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen.
Wenn Sie allerdings Einzelunternehmer waren und das Ziel einer Schuldbefreiung verfolgen, dann kann die Begleitung im laufenden Insolvenzverfahren durchaus von erheblicher Bedeutung sein. So müssen dann in aller Regel Gläubigerforderungen, die mit dem Rechtsgrund der vorsätzlich unerlaubten Handlung angemeldet werden, geprüft und ggf. abgewehrt werden oder auch überlegt werden, ob ein Insolvenzplan im Sinne des früher üblichen Zwangsvergleichs, mit einer dann deutlichen Verkürzung des Schuldbefreiungsprozesses, in Betracht kommt.
In Betracht kommt eine Vertretung durch die Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel auch dann, wenn Ihr Insolvenzverwalter / Treuhänder die Hilfe in bestimmten Fällen, wie etwa einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens fortbestehenden Kontopfändung, ablehnt.
Die Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel versteht es als selbstverständlichen Bestandteil seriöser Rechtsberatung, darauf hinzuweisen, wenn eine Beratung überflüssig erscheint.