Insolvenzplanverfahren zur Sanierung eines Unternehmens
Vielleicht haben Sie schon mehrfach in den Nachrichten gehört, ein US-Unternehmen habe sich "unter Gläubigerschutz" nach Chapter 11 gestellt. In den 80er Jahren machte etwa der Ölmulti TEXACO davon Gebrauch, als er das Unternehmen Getty Oil kaufte und eine viel kleinere Firma namens Penzoil Schadensersatz in Milliardenhöhe von TEXACO forderte, weil es angeblich vor TEXACO schon einen Kaufvertrag über Getty Oil abgeschlossen hatte. TEXACO erreichte auf diese Weise einen günstigen Vergleich und brauchte zunächst nicht zahlen.
Die Reform des Insolvenzrechts, die zum 1.1.1999 in Kraft trat, hat diesen Sanierungsgedanken aus dem amerikanischen Recht übernommen und in die Form eines sog. Insolvenzplanverfahrens gegossen. Sehr viele Insolvenzplanverfahren gab es seither nicht, weil die Anforderungen an einen Insolvenzplan sehr hoch sind. Die Kirch-Media-Gruppe ist ein Beispiel, bei dem mit dem Insolvenzplanverfahren gearbeitet wurde.
Die Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel ist allein zu klein, um, selbst bei einem mittleren Unternehmen mit 50 oder mehr Beschäftigten, ein solches Insolvenzplanverfahren vertreten zu können. Sollte sich ein solches Verfahren aber im Laufe einer Beratung anbieten, bestehen drei Möglichkeiten: Entweder Herr Rechtsanwalt Walzel stellt, unter Zuhilfenahme von Kontakten aus seiner 14jährigen beruflichen Tätigkeit, ein Team zusammen oder Sie wenden sich an eine größere, von Herrn Walzel empfohlene Kanzlei oder Sie vertrauen darauf, daß der vom Gericht zu bestellende Insolvenzverwalter ein solches Insolvenzplanverfahren unterstützen wird.
Die letztere Variante ist allerdings nicht wirklich eine Alternative, weil die Interessen, die der Insolvenzverwalter verfolgt, nur in den seltensten Fällen mit Ihren Interessen als Inhaber, Gesellschafter oder Geschäftsführer übereinstimmen werden. Die Kosten für einen solchen Insolvenzplan werden übrigens in jedem Fall sehr hoch sein.
Anders sieht es bei Kleinunternehmen oder Einzelunternehmern aus. Hier kann ein Insolvenzplanverfahren Sinn machen und auch durch die Rechtsanwaltskanzlei Udo Christian Walzel betreut werden.
Eine besondere Variante ist hierbei ein Insolvenzplan mit dem Ziel einer vorzeitigen Restschuldbefreiung, also in der Form eines sog. Zwangsvergleichs.